Regelungsvorhaben

Schutz von Sprachmittlern bei Gerichten, Polizeien und Behörden verankern

Angegeben von:
Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) (R003523) am 20.06.2024

Beschreibung:
Dolmetscher und Übersetzer sichern die Kommunikation mit Menschen, die (noch) nicht/nicht mehr (ausreichend) Deutsch sprechen auch in Konfliktsituationen, z.B. bei Razzien, Verfahren gegen Organisierte Kriminalität, in der Terrorismusabwehr, aber auch bei Kindesentziehung, Kindeswohlgefährdung oder häuslicher Gewalt, oder wenn die Existenz eines Menschen von bestimmten behördlichen Entscheidungen abhängt, z.B. im Asyl-/Aufenthaltsrecht. Sie dolmetschen und übersetzen für Antragsteller, (zu Recht oder Unrecht) Beklagte, Verdächtige, Beschuldigte, Angeschuldigte, Angeklagte, Verurteilte wie für Neben-/Kläger, Opfer und Zeugen. Dabei werden Dolmetscher und Übersetzer auch eingeschüchtert, bedroht oder angegriffen. Wir setzen uns für rechtliche Rahmenbedingungen ein, die sie davor schützen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/12950 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie von dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (26)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2410190002 (PDF, 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

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