Regelungsvorhaben

Geplante Beschränkung zu 1,4-Dioxan in Tensiden

Angegeben von:
Verband der Hersteller von Textil-, Papier-, Leder- und Pelzhilfs- und -farbmitteln, Tensiden, Komplexbildnern, Antimikrobiellen Mitteln, Polymeren Flockungsmitteln, Kosmetischen Rohstoffen und Pharmazeutischen Hilfsstoffen oder verwandten Produkten e. V. - Verband TEGEWA e. V. (R000552) am 20.06.2024

Beschreibung:
Die Bundesoberbehörden BAuA und UBA haben eine Beschränkung gemäß der REACH-Verordnung für 1,4-Dioxan in Tensiden vorgeschlagen. Dabei ist ein Grenzwert von < 1 ppm für 1,4-Dioxan in jedem einzelnen Tensid vorgesehen. Dies würde bedeuten, dass wichtige Tenside wie Alkylethersulfate (z. B. SLES) in der Europäischen Union nicht mehr hergestellt werden könnten. Zusätzlich würde die Auflage, dass das Abwasser aus der Herstellung und industriellen Verwendung ebenfalls "frei" von 1,4-Dioxan sein muss, die Produktion von Tensiden in Europa stark beeinträchtigen. Die ursprünglich für April 2024 geplante Veröffentlichung des Beschränkungsvorschlags wurde auf Oktober 2025 verschoben.

Betroffene Interessenbereiche (2)

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