Regelungsvorhaben
Steuergutschrift für Alleinerziehende einführen. Umsetzung im Jahressteuergesetz 2024
Angegeben von:
Zukunftsforum Familie e.V. (R000582)
am
20.06.2024
Beschreibung:
Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b Einkommenssteuergesetz ist zeitnah zu einer Steuergutschrift weiterzuentwickeln: Diese ist als Abzugsbetrag von der Steuerschuld auszugestalten. Ist die Steuerschuld geringer als die Steuergutschrift, ist die Differenz auszuzahlen. Dabei darf es selbstverständlich zu keiner Verschlechterung kommen, auch nicht im Zusammenspiel mit anderen Leistungen. Die Steuergutschrift muss aktuell mindestens bei 1.920 Euro im Jahr liegen und sollte dynamisiert sein. Die Regelung sollte im Jahressteuergesetz 2024 aufgenommen werden.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 369/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) (Vorgang) -
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/12780 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) (Vorgang)
- Familienpolitik [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 15.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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