Regelungsvorhaben
Erhalt des Sonderbefristungsrecht im Wissenschaftszeitvertragsgesetz
Angegeben von:
Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. (R002059)
am
20.06.2024
Beschreibung:
Die DFG wirbt für den Erhalt des Sonderbefristungsrechts, das ausreichend Flexibilität für das Wissenschaftssystem gewährleistet und durch flankierende Maßnahmen ergänzt wird. Der Erhalt der Drittmittelbefristung ohne Höchstbegrenzung, die Übertragung der familien- und gesundheitspolitischen Komponenten der Qualifizierungsbefristung auf die Drittmittelbefristung ist ebenfalls ein Anliegen, um die Ungleichbehandlung zu beenden. Für die Promotion sollte eine Mindestvertragslaufzeit für Erstverträge von 3 Jahren gelten.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 156/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) [alle RV hierzu]
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu]
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]