Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Krankenhausreform

Angegeben von:
Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) e.V. (R000445) am 20.06.2024

Beschreibung:
- Aufnahme pharmazeutischer Dienstleistungen / Medikationsanalysen als Qualitätskriterium in bestimmten Leistungsgruppen - Vorhalten von Krankenhausapotheken als Qualitätskriterium in bestimmten Leistungsgruppen - Möglichkeit der Leistungserbringung durch Krankenhausapotheken (Arzneimittelversorgung und pharmazeutische Betreuung) für alle Einrichtungen (stationäre, teilstationäre, ambulante, ...), die in Trägerschaft eines Krankenhauses betrieben werden

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406070014 (PDF - 10 Seiten)

    Adressatenkreis:

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