Regelungsvorhaben

Reform der Notfallversorgung

Angegeben von:
Deutsches Rotes Kreuz e.V. (R001476) am 20.06.2024

Beschreibung:
Bessere Abstimmung der drei Bereiche der Notfallversorgung (Vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser, Rettungsdienste) und stärkere Vernetzung untereinander, zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Steuerung von Hilfesuchenden in die richtige Versorgungsebene. Erhalt der Zuordnung des Rettungsdienstes zur Gefahrenabwehr, Ausweitung der Bereichsausnahme Rettungsdienst, Erhalt der Möglichkeit der Inübunghaltung für das ehrenamtliche Personal im gesundheitlichen Bevölkerungsschutz.

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz - NotfallG) Datum des Referentenentwurfs: 03.06.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2407050012 (PDF - 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

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