Regelungsvorhaben

Keine wesentliche Änderung des Bundesberggesetzes

Angegeben von:
Vereinigung Rohstoffe und Bergbau e.V. (R002654) am 20.06.2024

Beschreibung:
Im Koalitionsvertrag ist angekündigt, das Bergrecht zu "modernisieren" und ökologischer zu gestalten. Die VRB hält das bestehende Bergrecht für ein gut geeignetes Instrument, um Vorhaben der heimischen Rohstoffgewinnung in Deutschland angemessen und unter Berücksichtigung der Interessen der Nachbarschaft sowie im Umweltschutz zu genehmigen. Änderungen, zumindest wesentliche Änderungen, sind nicht zweckmäßig. Daher wirkt die VRB darauf hin, das Bundesberggesetz (BBergG) wie vorhanden zu belassen / nur soweit zu ändern, wie es EU-rechtlich notwendig ist.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Nach oben blättern