Regelungsvorhaben
Praktikable Ausgestaltung der Bedarfsgegenständeverordnung
Angegeben von:
Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie e.V. (R000612)
am
20.06.2024
Beschreibung:
Mit der 21. Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung (BedGgstV) enthält diese Vorgaben bezüglich bedruckter Lebensmittelbedarfsgegenstände. Insbesondere Anlage 14 listet Stoffe welche in Druckfarben für Lebensmittelbedarfsgegenstände verwendet werden dürfen.
Der VdL beteiligt sich an einem ein Pilotprojekt unter Federführung des BMEL zu einer möglichen Kostenteilung von Unternehmen bei der Erstellung von Dossiers für die Aufnahme weiterer Stoffe in Anlage 14 der Bedarfsgegenständeverordnung. Der VdL setzt sich für eine praktikable Ausgestaltung der Bewertungspraxis von Stoffen im Zuge der Antragstellung sowie eine Erleichterung der Daten- und Kostenteilung für Antragsteller ein.
-
Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 437/22 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Einundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung
- Lebensmittelsicherheit [alle RV hierzu]