Regelungsvorhaben
Sicherstellung des Jugendschutzes
Angegeben von:
Verband der Deutschen Automatenindustrie e.V. (R001223)
am
20.06.2024
Beschreibung:
Seit Jahren hat der Jugendschutz in der gewerblichen Automatenindustrie höchste Priorität. Anwesenheitsverbot (§ 6 Abs. 1 JuSchG) und Teilnahmeverbot (§ 6 Abs. 2 JuSchG) werden durch die heute mittels technischer Prüfung vollzogene Altersverifikation gewährleistet. Als Träger der Automaten-Selbst-Kontrolle (ASK), die die gesetzlich vorgeschriebene Altersbewertung und Kennzeichnung von elektronischen Bildschirmspielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit seit 2023 verbindlich vornimmt (§ 13 JuSchG), begleitet der VDAI die Arbeit der obersten Landesjugendbehörden und die Entwicklungen des JuSchG. Diese Stabilität im Jugendschutz soll aufrechterhalten bleiben.
- Zivilrecht [alle RV hierzu]