Regelungsvorhaben
Keine Absenkung von Kappungsgrenzen
Angegeben von:
Haus & Grund Deutschland (R000238)
am
20.06.2024
Beschreibung:
Die Kappungsgrenzen begrenzen Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis auf 15 bzw. 20 Prozent innerhalb von drei Jahren – allerdings jeweils nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Ausschließlich vermietende Privatpersonen erhöhen die Miete so selten, dass sie überhaupt in den Anwendungsbereich fallen können. Eine weitere Absenkung würde also sozial agierende private Kleinvermieter treffen. Das wäre aus Sicht von Haus & Grund Deutschland falsch und deshalb setzt sich der Verband dafür ein, dass die Kappungsgrenzen nicht gesenkt werden.
- Wohnen [alle RV hierzu]
- Zivilrecht [alle RV hierzu]