Regelungsvorhaben
Keine gesetzliche Duldungspflicht zur Verlegung von Leitungen bei Anlagen für Erneuerbare Energien
Angegeben von:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V. (R001125)
am
20.06.2024
Beschreibung:
Bezüglich Leitungen, die für den Betrieb von Anlagen für Erneuerbare Energien (z.B. PV-Anlagen, Windkraftanlagen) erforderlich sind, sollen keine gesetzlichen Duldungs- und Entschädigungsregelungen gelten. Vielmehr sollen hierfür privatrechtliche Vereinbarungen mit dem Grundstückseigentümer getroffen werden.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/8657 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu]