Regelungsvorhaben

Keine gesetzliche Duldungspflicht zur Verlegung von Leitungen bei Anlagen für Erneuerbare Energien

Angegeben von:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V. (R001125) am 20.06.2024

Beschreibung:
Bezüglich Leitungen, die für den Betrieb von Anlagen für Erneuerbare Energien (z.B. PV-Anlagen, Windkraftanlagen) erforderlich sind, sollen keine gesetzlichen Duldungs- und Entschädigungsregelungen gelten. Vielmehr sollen hierfür privatrechtliche Vereinbarungen mit dem Grundstückseigentümer getroffen werden.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/8657 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Nach oben blättern