Regelungsvorhaben

Krankenhaustransparenzgesetz, Berücksichtigung der Interessen der Krankenhäuser in NRW

Angegeben von:
Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen e.V. (KGNW) (R002714) am 19.06.2024

Beschreibung:
Während die Krankenhäuser das vorgegebene Ziel der Verbesserung der Qualitätsberichterstattung und Erhöhung der Transparenz unterstützen, lehnen sie das Gesetz in der vorgeschlagenen Form in Gänze ab. Es stellt keine Neu- oder Weiterentwicklung der Qualitätsberichterstattung dar und wird negative, behindernde Auswirkungen auf das bestehende System der Qualitätssicherung und -verbesserung des G-BA haben. Die Vorschläge einer Qualitätsdarstellung bezogen auf fiktive Krankenhausversorgungsstufen stellen eine Zweckentfremdung der Qualitätsberichtserstattung sowie einen Eingriff in die Krankenhausplanungshoheit der Länder dar. Patienten werden durch die neue Darstellungsform nicht in ihren qualitätsorientierten Auswahlentscheidungen gefördert.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/8408 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz)
  2. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/8904 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/8408 - Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz - (Krankenhaustransparenzgesetz)

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (2)

Nach oben blättern