Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Vorschläge zur Einführung einer Geldwäschevideoidentifizierungsverordnung

Angegeben von:
Verband der Privaten Bausparkassen e.V. (R000755) am 19.06.2024

Beschreibung:
Im Hinblick auf die das nach § 5 Abs. 2 GwVideoIdentV-E erforderliche EID-Verfahren sollte im Hinblick auf die Regelung in § 5 Abs. 2 GwVideoIdentV-E eine Umsetzungsfrist von mindestens einem Jahr vorgesehen werden. Zudem sollte auf den Ausschluss vollautomatisierter Verfahren nach § 17 Abs. 2 Nr. 2 GwVideoidentV-E verzichtet werden.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (2)

Nach oben blättern