Regelungsvorhaben

Vorschläge zur Einführung einer Geldwäschevideoidentifizierungsverordnung

Angegeben von:
Verband der Privaten Bausparkassen e.V. (R000755) am 19.06.2024

Beschreibung:
Im Hinblick auf die das nach § 5 Abs. 2 GwVideoIdentV-E erforderliche EID-Verfahren sollte im Hinblick auf die Regelung in § 5 Abs. 2 GwVideoIdentV-E eine Umsetzungsfrist von mindestens einem Jahr vorgesehen werden. Zudem sollte auf den Ausschluss vollautomatisierter Verfahren nach § 17 Abs. 2 Nr. 2 GwVideoidentV-E verzichtet werden.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (2)

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