Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Bürokratieabbau: Verzicht auf die Schriftform für den Abschluss von Darlehensverträgen

Angegeben von:
Verband der Privaten Bausparkassen e.V. (R000755) am 19.06.2024

Beschreibung:
§ 492 Abs 1 Satz 1 BGB setzt derzeit für den Abschluss von Darlehensverträgen zwingend die Schriftform voraus. Schriftform erfordert nach § 126 Abs. 1 BGB eine eigenhändige Namensunterschrift. Der Verband setzt sich dafür ein, dass künftig auf diese Notwendigkeit der Schriftform verzichtet wird.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) Zuständiges Ministerium: BMJ (20. WP) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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