Regelungsvorhaben
Teilzahlungsanträge im Sektorprogramm Obst und Gemüse - Zwischenfinanzierungen ermöglichen
Angegeben von:
Deutscher Raiffeisenverband e.V. (R001376)
am
19.06.2024
Beschreibung:
Teilzahlungen dienen den Obst- und Gemüseerzeugerorganisationen unterjährig zur Finanzierung ihrer Förderprogramme. Sie sind seit Jahren ein bewährtes Mittel zur Abwicklung der Sektorförderung und waren bis zur GAP-Reform im EU-Recht verankert. Mit dem Übergang in das neue Förderregime der GAP ist die Regelung auf EU-Ebene entfallen und liegt nun in der Hand der Mitgliedstaaten. Derzeit liegt die Verantwortung zur Gewährung von Teilzahlungen auf Ebene der Bundesländer. Da die Länder nicht in der Lage sind, unterjährig Zwischenfinanzierungen zu stellen, ergeben sich für die Erzeugerorganisationen bisher nicht absehbare Veränderungen in der Planung. Der DRV fordert die Schaffung einer Zwischenfinanzierung zur Abwicklung der Teilzahlungen auf Bundes- oder EU-Ebene.
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu]