Regelungsvorhaben

Bundeseinheitliche, bürokratiearme Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes

Angegeben von:
Deutscher Raiffeisenverband e.V. (R001376) am 19.06.2024

Beschreibung:
Bis zum 1. August 2024 müssen sich alle Schweinemäster bei der zuständigen Behörde zwecks Eingruppierung der Ställe nach dem Haltungsverfahren melden. Der DRV setzt sich hier für eine bundeseinheitliche, bürokratiearme Umsetzung ein.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/4822 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz - TierHaltKennzG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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