Regelungsvorhaben
Gesetz zur Umsetzung der CER-Richtlinie
Angegeben von:
Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e. V. (ZDS) (R004160)
am
19.06.2024
Beschreibung:
Im Hinblick auf zukünftig zu implementierende Maßnahmen wird auch auf den Stand der Technik verweisen, somit auf die zukünftigen branchenspezifischen Resilienzstandards. Hierbei ist zwingend ein Bestandsschutz der bereits etablierten bzw. gesetzlich festgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen (z. B. ISPS-Code) unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit und Funktionalität zu berücksichtigen. Der Begriff "Resilienzplan" sollte daher konkreter definiert werden. Die Identifizierung und angemessene zeitliche Planung von notwendigen Maßnahmen (Berücksichtigung der betrieblichen Praxis, wie z. B. die Budgetplanung, Ausschreibungen, Genehmigungen, etc.) sollte in die Gesamtbetrachtung mit einbezogen werden.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Umsetzung der CER-Richtlinie und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 21.12.2023 Federführendes Ministerium: BMI (20. WP) [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung" [alle RV hierzu]