Regelungsvorhaben

Zulassung von unabhängigen Prüfdienstleistern bei der nationalen Umsetzung der CSRD

Angegeben von:
TÜV-Verband e.V. (R000008) am 19.06.2024

Beschreibung:
Die Corporate Sustainabability Reporting Directive verpflichtet die Mitgliedstaaten bis zum 6. Juli 2024 zur Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung für nach dem Bilanzrecht als große sowie als kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte definierte Unternehmen und einer Prüfung der entsprechenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte können neben Wirtschaftsprüfern auch andere sog. unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen zugelassen werden. Der TÜV-Verband setzt sich für deren Zulassung und damit Öffnung des Prüfungsmarkts ein.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (4)

  1. SG2412020005 (PDF, 13 Seiten)

    Adressatenkreis:

  2. SG2412020009 (PDF, 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

  3. SG2412020010 (PDF, 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

  4. SG2412020012 (PDF, 7 Seiten)

    Adressatenkreis:

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