Regelungsvorhaben
Bürokratieabbau und Vereinfachung der Antragstellung zur CO2-Preis-Kompensation nach BECV-Verordnung
Aktiv vom 19.06.2024 bis 02.10.2026
Angegeben von:
TÜV-Verband e.V. (R000008)
am
19.06.2024
Beschreibung:
Zur Kompensation von CO2-Kosten für energieintensive Industrien können Unternehmen Beihilfen nach der Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) beantragen. Der komplexe Antragsprozess stellt Organisationen und Prüfunternehmen vor erhebliche bürokratische Hürden. Ziel der Interessenvertretung ist es, eine effiziente und praktikable Umsetzung unter Beteiligung aller interessierten Kreise zu ermöglichen.
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- Fossile Energien [alle RV hierzu]
- Immissionsschutz [alle RV hierzu]