Regelungsvorhaben
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225.
Angegeben von:
Bundesverband deutscher Banken e.V. (R001458)
am
19.06.2024
Beschreibung:
Die Petita bestehen im Aufzeigen von Gestaltungsspielräumen bei der nationalen Umsetzung:
- Nutzung der Ausnahmen für Kleinst-, zinslose und kurzfristige Kredite.
- Keine Kreditwürdigkeitsprüfung vor Duldung der geduldeten Überziehung.
- Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes (kein Kontrahierungszwang).
- Zulässigkeit der Werbung für leicht und schnell erhältliche Kredite.
- Auswahl an „gängigen dauerhaften Datenträgern“ für die Kundenkommunikation.
-Streichung des Schriftformerfordernisses.
-Das Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an die Widerrufsinformation erlöschen.
-Konkretisierung der Berechnungsmethode zur Vorfälligkeitsentschädigung.
-Keine Obergrenzen für Zinssätze, den effektiven Jahreszins und die Gesamtkosten des Kredits.
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
- Digitalisierung [alle RV hierzu]
- Kommunikations- und Informationstechnik [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]