Regelungsvorhaben
EG-Kosmetik-Verordnung 1223/2009
Angegeben von:
Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e. V. (R000496)
am
19.06.2024
Beschreibung:
Die Verordnung regelt kosmetische Mittel umfassend mit dem Ziel, dem Verbraucher sichere Produkte zu bieten. Es muss sichergestellt sein, dass die bewährten Sicherheitsvorgaben grundsätzlich erhalten bleiben sollen. Dabei müssen unverhältnismäßige bürokratische Belastungen verhindert werden, z. B. hinsichtlich der Regelung von Stoffen oder Kennzeichnungsvorschriften, beispielsweise mehr Öffnung für Optionen zur digitalen Kennzeichnung.
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
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SG2406210029 (PDF - 32 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 12.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 15.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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