Regelungsvorhaben
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
19.06.2024
Beschreibung:
Seitens der Notare und Notarinnen besteht seit langem der Wunsch zur medienbruchfreien Bearbeitung der im Beurkundungsverfahren errichteten Dokumente.
Dass allerdings während der Beurkundung erfolgte Änderungen, Streichungen oder Ergänzungen im Nachherein nicht mehr anhand der handschriftlichen Vermerke und Paraphe der Urkundsperson sofort erkennbar sind, könnte im Streitfall ein Nachteil sein.
Zutreffend hat der Gesetzgeber erkannt, dass die qualifizierte elektronische Signatur bei der Mehrzahl der Bevölkerung nicht verbreitet ist und will daher mit der Unterschrift auf dem Pad einen einfachen Weg zur Digitalisierung eröffnen. Er vergibt sich damit zugleich die Chance, die Möglichkeiten des e-Personalausweises weiter zu fördern.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 23.02.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 19.03.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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