Regelungsvorhaben
GEMA-Amateurmusiktarif
Aktiv vom 19.06.2024 bis 16.01.2025
Angegeben von:
Bundesmusikverband Chor & Orchester e. V. (BMCO) (R001132)
am
19.06.2024
Beschreibung:
Vor der Pandemie fanden pro Jahr über 500.000 Veranstaltungen der Amateurmusik statt, welche aus Gründen des Urheberrechts bei der GEMA angemeldet werden mussten. Nach Aussage der GEMA entfiel auf die Amateurmusik aber dabei lediglich ein Umsatz von ca. 2 Mio. EUR (bei über einer Mrd. Gesamtumsatz der GEMA). Der BMCO möchte die Rechte der Urheber*innen schützen, gleichzeitig das Ehrenamt entlasten. Der BMCO fordert daher, dass im Gegenzug für eine elektronische Erfassung der Veranstaltungen durch seine Mitgliedsverbände und Übermittlung der aufgeführten Werke an die GEMA, keine GEMA-Gebühren für die üblichen Veranstaltungsformate der Amateurmusik durch die Vereine zu begleichen sind.
- Urheberrecht [alle RV hierzu]