Regelungsvorhaben

Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)

Angegeben von:
Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) (R001876) am 19.06.2024

Beschreibung:
Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) soll trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen die Änderung ihres Geschlechtseintrags und ihrer Vornamen erleichtern. Am 12. April 2024 vom Bundestag verabschiedet, ersetzt es das Transsexuellengesetz (TSG). Volljährige können ihren Geschlechtseintrag und Vornamen unter bestimmten Voraussetzungen ändern lassen. Für Minderjährige gelten spezielle Regelungen, die elterliche Zustimmung voraussetzen. Das Gesetz regelt die rechtlichen Folgen der Änderungen, etwa in Bezug auf Quoten, Sport, medizinische Behandlungen und Strafvollzug. Es sieht auch Maßnahmen gegen Diskriminierung und Offenbarungsverbot früherer Geschlechtseinträge vor. Ein Entschädigungsfonds für frühere Diskriminierungen ist geplant.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/9049 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften 1. Zuständiges Ministerium: BMJ (20. WP) [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: BMFSFJ (20. WP) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

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