Regelungsvorhaben
Einführung eines Rechtsanspruchs auf auskömmliche Förderung eines Freiwilligendienstes
Angegeben von:
Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) (R001876)
am
19.06.2024
Beschreibung:
Der BDKJ lehnt einen sozialen Pflichtdienst ab. Die Jugendfreiwilligendienste zeigen, dass junge Menschen nicht zu einer sinnvollen Tätigkeit gezwungen werden müssen. Der BDKJ fordert daher: [1] Abkehr von der politischen Diskussion um einen sozialen Pflichtdienst und Beibehaltung der Aussetzung der Wehrpflicht; [2] eine gesetzliche Garantie und ein entsprechendes Recht auf auskömmliche Förderung einer jeden Vereinbarung, die zwischen Freiwilligen, Trägern und Einsatzstellen zustande kommt; [3] ein Rechtsanspruch auf ausreichende Förderung nach den bewährten Verfahren der einzelnen Programme aus jedem geschlossenen Vertrag für einen erstmaligen Freiwilligendienst; [4] die Abdeckung der Kosten durch Bundesmittel und daraus resultierende Planungssicherheit.
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu]
- Engagementpolitik, Jugendverbandsarbeit