Regelungsvorhaben
Ausweitung der Handwerkerausnahme auf Caterer/Gastronomie (Befreiung von der Mautpflicht)
Angegeben von:
Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA Bundesverband) (R001044)
am
19.06.2024
Beschreibung:
Ab dem 1. Juli 2024 müssen alle Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen für die Benutzung von Bundesfernstraßen Maut entrichten. Von der Mautpflicht ausgenommen werden sollen Fahrten von Handwerkern oder Personen mit handwerksähnlichen Berufen mit Fahrzeugen einer technisch zulässigen Gesamtmasse von weniger als 7,5 Tonnen. Fraglich ist, inwiefern Caterer/Gastronomen auch unter den Anwendungsbereich der Handwerkerausnahme fallen können.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 270/23 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle RV hierzu]
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu]
- Verkehrspolitik [alle RV hierzu]
- Mittelstandspolitik
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SG2406130067 (PDF, 4 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 02.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle SG dorthin]
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