Regelungsvorhaben
Änderung des TierschutzG, Neuer Sachkundenachweis Kopffüßer und Zehenfußkrebse
Angegeben von:
Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA Bundesverband) (R001044)
am
19.06.2024
Beschreibung:
Für die Gastronomie geht es um die Frage, ob zukünftig Köche und andere Küchenmitarbeitende, die zum Beispiel Hummer, Krabben oder Flusskrebse zubereiten, einen zusätzlichen Sachkundenachweis für die Betäubung und Tötung der Tiere benötigen. Einen solchen zusätzlichen Sachkundenachweis im Bereich der Gastronomie von Mitarbeitenden in der Küche zu fordern, bedeutet unnötige Bürokratie, Prüfungsaufwand und Kosten. Ein solcher weiterer Nachweis ist weder erforderlich noch geboten.
Die tierschutzkonforme Tötung von Krebstieren wird bereits in § 12 Absatz 11 Tierschutz-Schlachtverordnung geregelt. Daran sind auch alle in der Gastronomie arbeitenden Personen gebunden.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 256/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 01.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle SG dorthin]
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