Regelungsvorhaben
Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf die Außer-Haus-Verpflegung (Gastronomie)
Angegeben von:
Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA Bundesverband) (R001044)
am
19.06.2024
Beschreibung:
Das BMEL plant, die seit 2024 geltende staatliche, verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung (Haltungsformen: „Stall“, „Stall+Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ und „Bio“) für frisches Schweinefleisch, gekühlt oder gefroren, verpackt oder unverpackt, die bisher nur den Handel betrifft, auf die Gastronomie bzw. Außer-Haus-Verpflegung auszudehnen. Die Kennzeichnungspflicht geht über europäische Vorgaben hinaus. Der DEHOGA lehnt diese Bestrebungen ab und spricht sich für freiwillige Lösungen aus.
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung" [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
- Mittelstandspolitik