Regelungsvorhaben

Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf die Außer-Haus-Verpflegung (Gastronomie)

Angegeben von:
Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA Bundesverband) (R001044) am 19.06.2024

Beschreibung:
Das BMEL plant, die seit 2024 geltende staatliche, verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung (Haltungsformen: „Stall“, „Stall+Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ und „Bio“) für frisches Schweinefleisch, gekühlt oder gefroren, verpackt oder unverpackt, die bisher nur den Handel betrifft, auf die Gastronomie bzw. Außer-Haus-Verpflegung auszudehnen. Die Kennzeichnungspflicht geht über europäische Vorgaben hinaus. Der DEHOGA lehnt diese Bestrebungen ab und spricht sich für freiwillige Lösungen aus.

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2409130007 (PDF - 7 Seiten)

    Adressatenkreis:

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