Regelungsvorhaben

Wiedereinführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleist.

Angegeben von:
Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA Bundesverband) (R001044) am 19.06.2024

Beschreibung:
Bis zum 31.12.2023 galt ein reduzierter Mehrwertsteuersatz auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen in Höhe von 7% (mit Ausnahme der Abgabe von Getränken). Der DEHOGA spricht sich für eine Wiedereinführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes aus.

Betroffene Interessenbereiche (6)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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