Regelungsvorhaben
Wiedereinführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleist.
Angegeben von:
Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA Bundesverband) (R001044)
am
19.06.2024
Beschreibung:
Bis zum 31.12.2023 galt ein reduzierter Mehrwertsteuersatz auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen in Höhe von 7% (mit Ausnahme der Abgabe von Getränken). Der DEHOGA spricht sich für eine Wiedereinführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes aus.
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
- Tourismus [alle RV hierzu]
- Wettbewerbsrecht [alle RV hierzu]
- Mittelstandspolitik