Regelungsvorhaben
Handwerkerausnahme auch für den GaLaBau bei Maut über 3,5 t nutzbar
Angegeben von:
Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Bayern e.V. (R000244)
am
19.06.2024
Beschreibung:
Die Formulierung im Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) bezieht den GaLaBau in die Handwerkerregelung mit ein. Doch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) verfolgt mit der publizierten Liste handwerksähnlicher Berufe eine entgegengesetzte Rechtsanwendung.
Die Tätigkeiten im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau und die des Handwerks sind allerdings vergleichbar. Dass der Werkverkehr im GaLaBau künftig dennoch mit einer Maut belastet werden soll, führt nicht nur zu Wettbewerbsverzerrungen, sondern verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes. Die Bundesregierung soll daher dazu bewogen werden, die Handwerkerausnahme auch für den GaLabau über 3,5 t zuzulassen.
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Verkehrspolitik [alle RV hierzu]