Regelungsvorhaben

Anpassung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Angegeben von:
VNG AG (R002373) am 19.06.2024

Beschreibung:
Das Gesetz schafft die Grundlage für die Finanzierung des Wasserstoffkernnetzes. Ziel ist es, stabile, rechtssichere und kapitalmarktfähige Bedingungen für langfristige Investitionen zu fördern. Gefordert wird, den Selbstbehalt der Kernnetzbetreiber zu senken und umgestellte Leitungen davon auszunehmen. Ein Andienungsrecht soll sicherstellen, dass staatliche Garantien bei Beendigung des Amortisationskontos greifen. Öffentlich-rechtliche Verträge sind als Basis für Milliardeninvestitionen nötig. Zudem muss verhindert werden, dass im Insolvenzfall eine unverschuldete Haftungserhöhung für andere Betreiber entsteht.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/10014 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes Zuständiges Ministerium: BMWK (20. WP) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

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