Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Angegeben von:
Dr. Theodor Stiebel Werke GmbH & Co. KG (R003429) am 18.06.2024

Beschreibung:
Die Nutzung von mindestens 65% erneuerbarer Energien beim Heizungstausch, wie in Unterabschnitt 4 des GEG dargestellt, sollen erhalten bleiben.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/6875 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung 1. Zuständiges Ministerium: BMWK (20. WP) [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: BMWSB [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (5)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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