Regelungsvorhaben
Verordnung zur Anrechnung von Upstream-Emissionsminderungen auf die Treibhausgasquote
Angegeben von:
Beceptum International GmbH (R006438)
am
18.06.2024
Beschreibung:
Die UERV, ist eine Verordnung, die die Anrechnung von Upstream-Emissionsminderungen auf die Treibhausgasquote regelt. Diese Verordnung ermöglicht es Unternehmen, die in Deutschland Flüssigkraftstoffe in Verkehr bringen, ihre gesetzliche Verpflichtung zur Minderung von Treibhausgasemissionen teilweise mit sogenannten Upstream-Emissions-Reduktionen (UER) zu erfüllen. UER sind Treibhausgasminderungen, die stattfinden, bevor Rohstoffe für Otto-, Diesel- und Flüssiggaskraftstoff in eine Raffinerie oder ein Lager gelangen.
-
Referentenentwurf:
Verordnung zur Änderung der sechsunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 21.02.2024 Federführendes Ministerium: BMUV (20. WP) [alle RV hierzu]
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]