Regelungsvorhaben
Verordnung zur Anrechnung von Upstream-Emissionsminderungen auf die Treibhausgasquote
Angegeben von:
Beceptum International GmbH (R006438)
am
18.06.2024
Beschreibung:
Die UERV, ist eine Verordnung, die die Anrechnung von Upstream-Emissionsminderungen auf die Treibhausgasquote regelt. Diese Verordnung ermöglicht es Unternehmen, die in Deutschland Flüssigkraftstoffe in Verkehr bringen, ihre gesetzliche Verpflichtung zur Minderung von Treibhausgasemissionen teilweise mit sogenannten Upstream-Emissions-Reduktionen (UER) zu erfüllen. UER sind Treibhausgasminderungen, die stattfinden, bevor Rohstoffe für Otto-, Diesel- und Flüssiggaskraftstoff in eine Raffinerie oder ein Lager gelangen.
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Referentenentwurf:
Verordnung zur Änderung der sechsunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 21.02.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle RV hierzu]
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
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Auftrag
Begleitung und Beratung der inhaltlichen Aufarbeitung sowie der Kommunikation des Kunden im Themenkomplex der "Upstream Emission Reduction"
Auftraggeber/-innen (1):
Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen (3):
Betraute Personen (3):
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Tobias Zech
Funktion: Geschäftsführer
Tätigkeit bis 03/21:
Mitglied des Deutschen Bundestages -
Szabina Altsach
Tätigkeit bis 06/21:
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
für ein Mitglied des Deutschen Bundestages - Julia Grote
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