Regelungsvorhaben

Assistierter Suizid und Suizidprävention

Angegeben von:
Deutscher Hospiz- und PalliativVerband (R006377) am 18.06.2024

Beschreibung:
1) Schaffung verbesserter Rahmenbedingungen für die Suizidprävention 2) Notwendigkeit einer Regelung zum assistierten Suizid, um vulnerable Personen zu schützen und mehr Transparenz hinsichtlich der durchgeführten assistierten Suizide herzustellen 3) Kein assistierter Suizid für Kinder und Jugendliche 4) Niemand (auch keine Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens) dürfen verpflichtet werden, Suizidhilfe zu leisten oder zu dulden 5) Ausbau der Hospizarbeit und Paliativversorgung, u.a. Vorhalten und Finanzierung von Palliative-Care-Pflegekräften in Pflegeeinrichtungen 6) Umsetzung des Sterbewunsches muss eigenhändig vollzogen werden (Grundsatz des Selbstvollzlugs) 7) aktive direkte Sterbehilfe muss weiterhin strafbewehrt bleiben

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/904 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung und zur Sicherstellung der Freiverantwortlichkeit der Entscheidung zur Selbsttötung
  2. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/2332 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Suizidhilfe
  3. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/2293 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben und zur Änderung weiterer Gesetze

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (2)

Nach oben blättern