Regelungsvorhaben
Absenkung von Zuzahlungen in der ambulanten Heilmittelversorgung - Änderung § 61 SGB V
Angegeben von:
LOGO Deutschland e.V. Selbstständige in der Logopädie (R003471)
am
18.06.2024
Beschreibung:
Zuzahlungen zu Heilmittelverordnungen für Versicherte über 18 Jahre in Höhe von 10 % der Kosten zzgl. 10,– € Verordnungsblattgebühr belastet Patientinnen und Patienten mit einem Bedarf an Heilmitteln überdurchschnittlich stark. Von daher wird die Abschaffung dieser Regelung zugunsten von Festbeträgen, z.B. analog zu der Zahlungsregelung bei Arzneimitteln gefordert.
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
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SG2406120008 (PDF - 12 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 12.06.2024 an:
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Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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