Regelungsvorhaben

Absenkung von Zuzahlungen in der ambulanten Heilmittelversorgung - Änderung § 61 SGB V

Angegeben von:
LOGO Deutschland e.V. Selbstständige in der Logopädie (R003471) am 18.06.2024

Beschreibung:
Zuzahlungen zu Heilmittelverordnungen für Versicherte über 18 Jahre in Höhe von 10 % der Kosten zzgl. 10,– € Verordnungsblattgebühr belastet Patientinnen und Patienten mit einem Bedarf an Heilmitteln überdurchschnittlich stark. Von daher wird die Abschaffung dieser Regelung zugunsten von Festbeträgen, z.B. analog zu der Zahlungsregelung bei Arzneimitteln gefordert.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406120008 (PDF - 12 Seiten)

    Adressatenkreis:

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