Regelungsvorhaben

Viertes Bürokratieentlastungsgesetz

Angegeben von:
DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e.V. (R000415) am 18.06.2024

Beschreibung:
Art. 41 – Änderung des Nachweisgesetzes; den Unternehmen sollte ausnahmslos die Möglichkeit eröff-net werden, die Nachweise der wesentlichen Arbeitsbedingungen sowie Nachweise von Änderungen solcher Ar-beitsbedingungen auch in der Textform gemäß § 126b BGB zu erbringen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (3)

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