Regelungsvorhaben

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Jugendschutzgesetzes (BMFSFJ)

Angegeben von:
Stiftung Digitale Chancen (R004004) am 18.06.2024

Beschreibung:
Unterstützung für die Anpassung der Verfahrensregelungen hinsichtlich der elektronischen Antragstellung in § 1 sowie der elektronischen Übermittlung von Entscheidungen in § 10 ebenso wie die Durchführung der Verhandlung unter Nutzung von Bild- und Tonübertragungstechnik gemäß § 8a. Änderung in § 11 Belehrungspflichten dahingehend, den kinderrechtlichen Ansatz des novellierten JuSchG auch hier aufzugreifen und die oder den Vorsitzende(n) dazu zu verpflichten, die Beisitzerinnen und Beisitzer auf den Vorrang des Kindeswohls gemäß UN-Kinderrechtskonvention Art.3: (1) hinzuweisen: „Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, ... ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 451/22 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Jugendschutzgesetzes Zuständiges Ministerium: BMFSFJ (20. WP) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Nach oben blättern