Regelungsvorhaben
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Jugendschutzgesetzes (BMFSFJ)
Angegeben von:
Stiftung Digitale Chancen (R004004)
am
18.06.2024
Beschreibung:
Unterstützung für die Anpassung der Verfahrensregelungen hinsichtlich der elektronischen Antragstellung in § 1 sowie der elektronischen Übermittlung von Entscheidungen in § 10 ebenso wie die Durchführung der Verhandlung unter Nutzung von Bild- und Tonübertragungstechnik gemäß § 8a. Änderung in § 11 Belehrungspflichten dahingehend, den kinderrechtlichen Ansatz des novellierten JuSchG auch hier aufzugreifen und die oder den Vorsitzende(n) dazu zu verpflichten, die Beisitzerinnen und Beisitzer auf den Vorrang des Kindeswohls gemäß UN-Kinderrechtskonvention Art.3: (1) hinzuweisen: „Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, ... ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 451/22 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Jugendschutzgesetzes Zuständiges Ministerium: BMFSFJ (20. WP) [alle RV hierzu]
- Internetpolitik [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik" [alle RV hierzu]