Regelungsvorhaben

einfaches Bauen

Angegeben von:
Holger Freitag (R005207) am 18.06.2024

Beschreibung:
Beibehaltung der aktuellen Rechtslage im Bauvertragsrecht zu anerkannten Regeln der Technik als Mindeststandard der technisch sicheren Ausführung von Baumaßnahmen. Einführung einer Pflicht für Unternehmer, Verbraucher-Bauherren gegenüber zwei verschiedene Ausführungsniveaus einer Baumaßnahme auch jeweils zu bepreisen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/13959 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) (20. WP) (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (5)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Aufträge zu diesem RV (1)

  1. Auftrag

    Beratung bei der Umsetzung der Auftraggeberpositionen und -ziele in rechtlichen Änderungsbedarf; Mithilfe bei der Entwicklung von Formulierungen für Stellungnahmen und andere Schriftkommunikation, Beratung und auch Vertretung bei Gesprächen über die entsprechenden Themen.

    Auftraggeber/-innen (1):

    Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen:
    Der Auftrag zur Interessenvertretung wird selbst ausgeführt

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