Regelungsvorhaben
zeitliche Einschränkung der Übertragung von Veranstaltungen in der "Public Viewing"-Verordnung
Angegeben von:
Deutsche Gesellschaft für Akustik e.V., Arbeitsring Lärm der DEGA (R005339)
am
18.06.2024
Beschreibung:
Der ALD stimmt grundsätzlich der Verordnung über den Lärmschutz bei öffentl. Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-EM 2024 zu.
Er fordert aber eine zeitliche Begrenzung der Übertragung von Veranstaltungen, um den nächtlichen Schutz vor Lärm sicherzustellen, d.h.die Fernsehübertragung nach Ende des Spiels zu beenden, wenn eine achtstündige Nachtruhe nicht gewährleistet ist.
Die Zulässigkeit von Ausnahmen nach § 6 der Sportanlagenlärmschutzverordnung ist stringent auszulegen.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 142/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Europameisterschaft der Männer 2024 Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle RV hierzu]
- Immissionsschutz [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 01.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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