Regelungsvorhaben

keine Änderung der TA Lärm, um das geltende Schutzniveau aufrechtzuerhalten und das Leitbild einer kompakten Stadt zu erfüllen

Angegeben von:
Deutsche Gesellschaft für Akustik e.V., Arbeitsring Lärm der DEGA (R005339) am 18.06.2024

Beschreibung:
Der Arbeitsring Lärm der DEGA (ALD) setzt sich dafür ein, dass die vorgesehenen Regelungsanpassungen im Entwurf einer 2. Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm in dieser Form nicht umgesetzt werden. Dem ALD ist wichtig, dass die aktuell geltenden Schutzniveaus (Immissionsrichtwerte) aufrecht erhalten werden und das Leitbild der kompakten Stadt mit anspruchsvollen Lösungen für den Schutz vor Lärm und die Anpassung an den Klimawandel erfüllt wird. Er befürwortet die im Änderungsentwurf vorgenommenen überfälligen Aktualisierungen und Korrekturen (z.B. Hinweise auf alte Normen entfernen).

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406180073 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 17.06.2024 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

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