Regelungsvorhaben

Nachbesserung und Aufnahme geeigneter Leistungsgruppen für die Schmerzmedizin

Angegeben von:
Deutsche Schmerzgesellschaft e.V. (R003600) am 18.06.2024

Beschreibung:
Grundsätzlich begrüßen wir diesen Gesetzentwurf mit verbesserten und verpflichtenden Vorgaben zur Transparenz über das Leistungsgeschehen für Bürgerinnen und Bürger, insbesondere hinsichtlich der Bereiche zukünftiger Leistungsgruppen und deren Versorgungsstufen. Leider wird die Schmerzmedizin zu großen Teilen von den verbesserten Transparenzvorgaben mangels Aufnahme in die entsprechende Anlage nicht erfasst, so dass jenseits der bestehenden Filtermöglichkeiten der Routinedaten, wie beispielsweise schon in der Weissen Liste genutzt, keine Transparenzverbesserungen erfolgen. Eine entsprechende Nachbesserung und Aufnahme geeigneter Leistungsgruppen für die Schmerzmedizin wäre wünschenswert.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/8408 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz)

Betroffene Interessenbereiche (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406170105 (PDF - 13 Seiten)

    Adressatenkreis:

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