Regelungsvorhaben
Nachbesserung und Aufnahme geeigneter Leistungsgruppen für die Schmerzmedizin
Angegeben von:
Deutsche Schmerzgesellschaft e.V. (R003600)
am
18.06.2024
Beschreibung:
Grundsätzlich begrüßen wir diesen Gesetzentwurf mit verbesserten und verpflichtenden
Vorgaben zur Transparenz über das Leistungsgeschehen für Bürgerinnen und Bürger,
insbesondere hinsichtlich der Bereiche zukünftiger Leistungsgruppen und deren
Versorgungsstufen.
Leider wird die Schmerzmedizin zu großen Teilen von den verbesserten
Transparenzvorgaben mangels Aufnahme in die entsprechende Anlage nicht erfasst, so
dass jenseits der bestehenden Filtermöglichkeiten der Routinedaten, wie beispielsweise
schon in der Weissen Liste genutzt, keine Transparenzverbesserungen erfolgen.
Eine entsprechende Nachbesserung und Aufnahme geeigneter Leistungsgruppen für die
Schmerzmedizin wäre wünschenswert.
-
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/8408 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz)
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
-
SG2406170105 (PDF - 13 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 01.03.2024 an:
-
Bundestag
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-