Regelungsvorhaben

Gesetz über Steuerstatistiken

Angegeben von:
Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) (R005417) am 18.06.2024

Beschreibung:
§ 7a Steuerstatistikgesetz - Zusammenführung von Einzelangaben so ändern, dass Steuerdaten auf Personen-, Haushalts- oder Unternehmensebene mit Daten von anderen öffentlichen Datenproduzenten (Stat. Ämter, Bundesagentur für Arbeit, Deutsche Bundesbank, Deutsche Rentenversicherung) für wissenschaftliche Zwecke zusammengespielt werden können (record linkage)

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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