Regelungsvorhaben
Gesetz über Steuerstatistiken
Angegeben von:
Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) (R005417)
am
18.06.2024
Beschreibung:
§ 7a Steuerstatistikgesetz - Zusammenführung von Einzelangaben so ändern, dass Steuerdaten auf Personen-, Haushalts- oder Unternehmensebene mit Daten von anderen öffentlichen Datenproduzenten (Stat. Ämter, Bundesagentur für Arbeit, Deutsche Bundesbank, Deutsche Rentenversicherung) für wissenschaftliche Zwecke zusammengespielt werden können (record linkage)
- Digitalisierung [alle RV hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]