Regelungsvorhaben
Verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern einführen (Gewalthilfegesetz)
Angegeben von:
Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband (R002795)
am
18.06.2024
Beschreibung:
Jeden Tag bleibt gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern der Zugang zu Schutz und Unterstützung verwehrt – entweder weil es keine Frauenhausplätze gibt oder weil sie den Frauenhausaufenthalt nicht bezahlen können. Viele Frauen bleiben dadurch anhaltender Gewalt im eigenen zu Hause ausgesetzt und laufen Gefahr, getötet zu werden.
Durch einzelfallbezogene Finanzierungsmodelle wird aktuell die Verantwortung für die Finanzierung ihres Schutzes auf die gewaltbetroffenen Frauen abgewälzt. Der VAMV setzt sich dafür ein, einen Rechtanspruch auf Schutz und Beratung zu schaffen. Der Bund muss für einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen sorgen und sich zu einer einzelfallunabhängigen Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen bekennen.
- Familienpolitik [alle RV hierzu]
- Geschlechterpolitik [alle RV hierzu]
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 13.06.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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