Regelungsvorhaben

TelefonSeelsorge setzt sich für die Stärkung der Suizidprävention ein

Aktiv vom 18.06.2024 bis 03.01.2025

Wieder aktiv seit 29.01.2025

Angegeben von:
TelefonSeelsorge Deutschland e.V. Ökumenischer Verein für TelefonSeelsorge und Offene Tür in Deutschland (R004857) am 18.06.2024

Beschreibung:
Die TelefonSeelsorge setzt sich dafür ein, dass alle Menschen mit suizidalen Gedanken einen niedrigschwelligen Anlaufpunkt haben bzw. ein Angebot zur Verfügung steht, dass Sie in Krisen kontaktieren können. Diese niedrigschwelligen Angebote müssen finanziert werden.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/2332 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Suizidhilfe
  2. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 3/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nationalen Suizidprävention Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (5)

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