Regelungsvorhaben
Änderung des § 19 SGB VIII - Anschlussmaßnahme bei Inobhutnahme für Mutter bzw. Vater
Angegeben von:
Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. (R006537)
am
18.06.2024
Beschreibung:
In § 19 SGB VIII soll eine Anschlussmaßnahme für die Mutter bzw. Vater in einer Mutter - Vater- Kind-Einrichtung nach Inobhutnahme des Kindes eingefügt werden, damit die Mutter / Vater nicht sofort in die Obdachlosigkeit entlassen wird.
- Familienpolitik [alle RV hierzu]
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu]