Regelungsvorhaben

Änderung des § 19 SGB VIII - Anschlussmaßnahme bei Inobhutnahme für Mutter bzw. Vater

Angegeben von:
Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. (R006537) am 18.06.2024

Beschreibung:
In § 19 SGB VIII soll eine Anschlussmaßnahme für die Mutter bzw. Vater in einer Mutter - Vater- Kind-Einrichtung nach Inobhutnahme des Kindes eingefügt werden, damit die Mutter / Vater nicht sofort in die Obdachlosigkeit entlassen wird.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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