Regelungsvorhaben

Beibehaltung der Regelung der §§ 218, 219 StGB

Angegeben von:
Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. (R006537) am 18.06.2024

Beschreibung:
Beibehaltung der Regelungen des § 218a und 219 im StGB, gleichermaßen Schutz des Selbstbestimmungsrechts der Frau und des Lebensrechtes des ungeborenen Kindes im Schwangerschaftskonflikt. Beratungspflicht erhalten. Frauen- und familienfördernde Maßnahmen verbessern.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2502060001 (PDF - 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

Nach oben blättern