Regelungsvorhaben
Beibehaltung der Regelung der §§ 218, 219 StGB
Angegeben von:
Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. (R006537)
am
18.06.2024
Beschreibung:
Beibehaltung der Regelungen des § 218a und 219 im StGB, gleichermaßen Schutz des Selbstbestimmungsrechts der Frau und des Lebensrechtes des ungeborenen Kindes im Schwangerschaftskonflikt. Beratungspflicht erhalten. Frauen- und familienfördernde Maßnahmen verbessern.
- Familienpolitik [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 04.02.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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