Regelungsvorhaben

Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (GEG)

Angegeben von:
Allianz für Mobilität und Energie e.V. (afm+e) (R000954) am 17.06.2024

Beschreibung:
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht vor, dass ab 1.1.2024 neue Öl- und Gasheizungen mit 65% erneuerbaren Heizstoffen betrieben werden müssen. Ferner sollen Altanlagen zu einem späteren Zeitpunkt dazu ebenfalls verpflichtet werden. Der AFM+E setzt sich dafür ein, dass die Verpflichtung massenbilanziell durch die Inverkehrbringer erfüllt werden darf.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/6875 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung 1. Zuständiges Ministerium: BMWK (20. WP) [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: BMWSB [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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