Regelungsvorhaben
Änderung des Bundesmeldegesetzes
Angegeben von:
Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (R000087)
am
17.06.2024
Beschreibung:
Durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (3. BMGÄndG) soll der Auftrag aus dem Koalitionsvertrag zur Verbesserung der Möglichkeit von Auskunftssperren im Melderegister für Bedrohte umgesetzt werden.
Der BDIU verfolgt das Ziel, dass die Teilnahme an einem automatisierten Verfahren für Meldebehörden verpflichtend wird, um den weiteren Ausbau elektronischer Verfahren voranzubringen.
Der "bedingte Sperrvermerk" sollte dahingehend überarbeitet werden, dass nicht ganze Personenkreise generell als gefährdete Personen eingestuft werden.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 236/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (3. BMGÄndG) Zuständiges Ministerium: BMI (20. WP) [alle RV hierzu]
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle RV hierzu]
- Digitalisierung [alle RV hierzu]
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu]
- Rechtspolitik [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]